Informationen nach Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Beauftragten

Ihre Ansprechpartnerin

Howden Broker Service Center, Picardiestrasse 3a, 5040 Schöftland («Howden») ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetragen im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01064059.

Vertragsbeziehungen

Als unabhängiger Versicherungsbroker arbeitet Howden je nach Versicherungsbedarf der Auftraggeberin mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen in allen Versicherungszweigen (ausser der Rückversicherung) zusammen.

Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von Howden einschränken könnten.

Aus- und Weiterbildung

Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an hausbildung-ch@howdengroup.com.

Haftung

Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei gilt als die Person, die für die Mitbeauftragte Person innendienst-Leistungen erbringt. Da die Beauftrage kein Risikomanagement und keine Beratung bei der Auftraggeberin vornimmt, kann sie im Rahmen und Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Beratungsfehler haftbar gemacht werden. Mit Unterzeichnung des Mandates nimmt die Auftraggeberin dies zur Kenntnis.

Datenschutz

Um die mit der Auftraggeberin vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, werden die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben über vergangene Schadenfälle, Gesundheitszustand, Lohnangaben etc.) bearbeitet und an Versicherungsunternehmen und/oder Vorsorgeeinrichtungen übermittelt. Dabei werden die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Daten werden bei Howden physisch und/oder in elektronischer Form aufbewahrt. Die Zwecke der Datenbearbeitung, die Aufbewahrung der Daten, die Übermittlung der Daten und weitere wichtige Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung: https://brokerservice.ch/datenschutz.

Informationen nach Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Mitbeauftragten

Ihre Ansprechpartnerin

Erich Weidinger, EW-Broker, 8046 Zürich ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetragen im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01360059.

Vertragsbeziehungen

Als unabhängiger Versicherungsbroker arbeitet Erich Weidinger je nach Versicherungsbedarf der Auftraggeberin mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen in allen Versicherungszweigen (ausser der Rückversicherung) zusammen.

Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von Erich Weidinger einschränken könnten.

Aus- und Weiterbildung

Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an e.weidinger@ew-broker.ch.

Haftung

Die im Brokermandat als Mitbeauftragte genannte Partei gilt als die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann.

Datenschutz

Um die mit der Auftraggeberin vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, werden die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben über vergangene Schadenfälle, Gesundheitszustand, Lohnangaben etc.) bearbeitet und an Versicherungsunternehmen und/oder Vorsorgeeinrichtungen übermittelt. Dabei werden die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Daten werden bei Erich Weidinger physisch und/oder in elektronischer Form aufbewahrt.

Offenlegung der Entschädigung nach Art. 45b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Für die Erbringung der Dienstleistungen erhält Howden von den Versicherungsunternehmen oder Dritten eine marktübliche Courtage, welche in den offerierten Prämien enthalten ist. Howden vergütet daraus den vertraglich vereinbarten Anteil an die Mitbeauftragte (Bandbreite 50% bis max. 88%).

Die Entschädigungen der Versicherungsunternehmen an Howden sind abhängig von der jeweiligen Prämienhöhe und der Versicherungsbranche. Howden hat mit den Versicherungsunternehmen oder Dritten folgende Courtagesätze vereinbart:

Versicherungsbranche Courtagesätze (Bandbreiten) Berechnungsparameter
Berufliche Vorsorge 7.0% bis max. 13.0% Risiko- und Kostenprämie
Berufliche Vorsorge - Rückdeckung firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen 1.0% bis max. 5.5% Risiko- und Kostenprämie
Financial Lines (z.B. D&O, Cyber) 15.0% Nettoprämie
Haftpflicht 12.5% bis max. 18.5% Nettoprämie
Kollektive Heilungskosten 1.0% bis max. 5.0% Nettoprämie
Kranken-Taggeld 5.0% bis max. 9.0% Nettoprämie
Kredit / Kaution 5.0% bis max. 15.0% Nettoprämie
Motorfahrzeug 4.0% bis max. 15.0% Nettoprämie
Private Vorsorge 0.5% bis max. 5.5% Produktionssumme
Rechtsschutz 15.0% Nettoprämie
Reise 8.0% bis max. 15.0% Nettoprämie
Sach / Gebäude / Hausrat 10.0% bis max. 18.5% Nettoprämie
Technische (inkl. Bau) 15.0% Nettoprämie
Transport 15.0% Nettoprämie
UVG 3.0% bis max. 6.5% (SUVA = 0%) Nettoprämie
UVG-Zusatz 15.0% bis max. 17.5% Nettoprämie

Die Mitbeauftragte informiert die Auftraggeberin im Falle davon abweichender Courtagesätze und/oder Berechnungsparameter.

Auf Anfrage legt die Mitbeauftragte der Auftraggeberin die effektiv erhaltenen Beträge offen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Version Co-Broker, Ausgabe vom 01.01.2024

1. Einleitung

Howden Broker Service Schweiz AG und die Mitbeauftragte (im nachstehenden die Beauftragten genannt) sind ungebundene und unabhängige Versicherungsvermittler für alle Versicherungssparten.

Die Beauftragten und Mitbeauftragte sowie deren in die Kundenberatung tätigen Mitarbeitenden sind bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert und verfügen dadurch über die gesetzliche vorgeschriebene Zulassung.

2. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen den Beauftragten, der Mitbeauftragten und der Auftraggeberin im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen, Beratungen und damit verwandten Tätigkeiten.

3. Umfang und Ausführung der Leistungen

Die Auftraggeberin beauftragt die Mitbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Beauftragten als Dienstleisterin für die Mitbeauftragte, sie zu ihrem Versicherungsportfolio und damit verbundenen Bereichen zu beraten.

Dies umfasst neben der Beratung der Auftraggeberin auch in deren Namen mit Versicherungsunternehmen Verhandlungen zu führen, Offerten einzuholen und in Absprache mit der Auftraggeberin, die Versicherungen zu platzieren bzw. zu kündigen.

Allenfalls von der Auftraggeberin veranlasste grenzüberschreitende Reisetätigkeiten werden separat vergütet.

Der konkrete Umfang der Leistungen kann in einem separaten Dienstleistungskatalog definiert werden.

4. Zusammenarbeit mit Gesellschaften der Howden-Gruppe und Dritten

Die Beauftragete und die Mitbeauftragte ist ermächtigt, mit den Gesellschaften der Howden-Gruppe und auch Dritten zusammen zu arbeiten und die zur Ausführung der Zusammenarbeit erforderlichen Risikoinformationen mit diesen zu teilen.

5. Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, den Mitbeauftragten unaufgefordert alle für die Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen (z.B. Risikoveränderungen) vollständig, inhaltlich richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6. Haftung

Die Beauftragten und Mitbeauftragte haften für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen.

Die Beauftragten und Mitbeauftragte verfügen jeweils über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.

7. Schweigepflicht gegenüber Dritten

Die Beauftragten und die Mitbeauftragte verpflichten sich im gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Umfang über alle vertraulichen, d.h. nicht allgemein bekannten und öffentlich zugänglichen Informationen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die Auftraggeberin sie von der Schweigepflicht entbindet.

Die Beauftragten und Mitbeauftragten dürfen Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung der Auftraggeberin aushändigen.

Die Auftraggeberin stimmt zu, dass die Beauftragten und Mitbeauftragten die anvertrauten Daten im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeiten oder durch Versicherungsunternehmen bzw. Vorsorgeeinrichtungen verarbeiten lassen.

8. Datenschutz

Um die vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, bearbeiten die Parteien die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Schadenhistorie, Gesundheitsdaten, Lohnangaben etc.). Jede Partei hält die anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein.

Weitere Informationen für Howden Broker Service Schweiz AG finden sich in der Datenschutzerklärung: https://www.howdengroup.com/ch-de/datenschutzbestimmung und die der EW-Broker.

Es liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin, ihren datenschutzrechtlichen Pflichten (z.B. Informationspflichten) insbesondere in Bezug auf ihre Mitarbeitenden nachzukommen.

9. Kündigung des Vertragsverhältnisses

Die Parteien vereinbaren für den Fall einer Kündigung, eine Frist von drei Monaten und die Textform einzuhalten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss allfälliger Staatsverträge.

Für sämtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien stehen, ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Änderungen der AGB

Howden Broker Service Schweiz AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Auftraggeberin kann die AGB der Beauftragten jederzeit auf der Webseite unter https://www.howdengroup.com/ch-de/fuer-broker und die der Mitbeauftragten hier einsehen.

Es gelten die jeweils neuesten Fassungen der AGB. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn nicht ein Widerspruch innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Änderungen eingelegt wird. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen